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Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2025

Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts nach einem Erwerbsvor-gang in Form des Meistgebots in einem Zwangsversteigerungsverfah-ren fällt unter § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG

Fällt die Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts nach einem Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unter § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (II R 16/25).